
Besucherkapazität nach Corona-Verordnung
Bis zu 65% der zugelassenen Besucher/ Publikum
Jetzt sachverständige Kapazitäten-Expertise anfordern
Der zweite Corona Öffnungsschritt erlaub in Stadien oder Hallen wieder mehr Besucher: Im Freien dürfen bis zu 25 000 (und zwar auf maximal drei Viertel der Plätze), im Inneren bis zu 6000 (maximal 60 Prozent der Plätze) Zuschauer dabei sein.
Wir erstellen Ihnen als anerkannte Sachverständige für die Veranstaltungswirtschaft eine aussagekräftige und rechtssichere Expertise über die höchst möglichste Besucherkapazität für Ihrer Halle, Stadion oder Veranstaltung.
Lassen Sie keinen Platz ungenutzt!
Maiximale Besucherplätze
Berechnung der zulässigen maximalen Besucherplätze
Optimale Auslastung
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Gutachten Besucherkapazität
Anerkanntes und aussagefähiges Gutachten über die höchst mögliche Besucherzahl für Versammlungsstätten gemäß der beschlossenen Öffnungsschritte der jeweiligen Bundesländer. €89 / netto*
- Aussage über höchstmögliche Besucherzahl
- Nachweis der Besucherzahl für Behörden
- Genehmigungsgrundlage für Öffnung von Versammlungsstätten
- Genehmigungsgrundlage für Öffnung von Versammlungsstätten
- Erstellt durch ein zertifizierten und anerkannten Sachverständigen