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Mitglied Bundesverband Sachverständige

Besucherkapazität nach Corona-Verordnung

Bis zu 65% der zugelassenen Besucher/ Publikum

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Der zweite Corona Öffnungsschritt erlaub in Stadien oder Hallen wieder mehr Besucher: Im Freien dürfen bis zu 25 000 (und zwar auf maximal drei Viertel der Plätze), im Inneren bis zu 6000 (maximal 60 Prozent der Plätze) Zuschauer dabei sein.

Wir erstellen Ihnen als anerkannte Sachverständige für die Veranstaltungswirtschaft eine aussagekräftige und rechtssichere Expertise über die höchst möglichste Besucherkapazität für Ihrer Halle, Stadion oder Veranstaltung.

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