Veranstaltungsgesetzt Rheinland-Pfalz
Initiative Großveranstaltungen (Polizei und Ordnungsbehördengesetz RLP §26)
Mit dem 06.04.2021 wurde das so genannte Veranstaltungsgesetz Rheinland-Pfalz 2022 mit neue Maßgaben und rechliche Voraussetzungen für Großveranstlatungen in Rheinland-Pfalz erlassen
Welche Veranstaltungen betrifft das?
Dies betrifft Veranstaltunggen welche:
also nicht in Versammlungsstätten gemäß Versammlungsstättenverordnung stattfinden. §1 und §2 VStättVO RLP
Versammlungen werden langläufig auch als Demonstrationen bezeichnet, gemäß Arikel 8 Grundgesetz
wenn an derVeranstaltung voraussichtlich mehr als 15.000 Personen zur gleichen Zeit (Besucherkapazität) oder 30.000 Personen über den Veranstaltungszeitraum teilnehmen
auch wenn bei der Veranstaltung geringere Besucherzahlen geplant sind, aber die Veranstaltung selbst ein höheres Gefahrenpotential darstellt. Dies z.B. wenn zu erwarten ist, dass die Besucherzahl die eigentliche Infrastruktur/ Sicherheitsstruktur und Rettungsstruktur der Komune oder des Bezirks überlastet, eine höhere Verkehrsbelastung erwartet wird oder auch auf Grund der Art der Veranstlatung ein höheres Gefährdungspotential vermutet wird.
Was muss das Sicherheitskonzept enthalten
Die Grundvoraussetzungen/ Mindesanforderungen sind:
Nachweis der Formal-Qualifikation des Ordnungsdienstes und des Ordnungsdienstleiters. So wie Darstellung von Aufgaben, Befugnisse und Umsetzungsvorhaben.
Belastbare und Nachvollziehbare Risikobewertung des Veransaltungsaufbaus, der Infrastruktur, Verkehrs- und Zugangssituation, Brand- und Unfallgefahr.
Darstellung der internen Kommunikationswege und Ausfallsicherung. Planung der Informations- und Warnungskommunikation mit Besuchern. Komunikations– und Koordinationswege mit Rettungsdiensten, Sanitätsdiensten, Poilzei, Feuerwehr oder Behörden.
Darstellen der Gewerke und Formalqualifikationen mit Aufgabenbereichen, Befugnissen und Ausfallsicherung
nach Prüfung der zuständigen Behörden und Einschätzung, kann zustätzlich ein Verkehrskonzept mit Anfahrts-, Rettungs,- und Aufstellungsbereichen, Plan über Anfahrts- und Abfahrtswege der Besucher, Organisation mit ÖPNV und Veranstaltungsleitung, gefordert werden.
Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen in Rheinland-Pfalz
Zeit und Kosten sparen, mit zielgerichteter Analyse
Wir analysieren Ihre Veranstaltung nach einem eigenen, bewährten Risikomanagement System. Hierbei bestimmen Sie die Intensität und akzeptable Risiken. In jedem Projektschritt erhalten Sie ein Übersicht der erkannten Gefährdungen und eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen. Hierbei betrachten wir aber nicht nur Personenschäden oder Unfallereignisse, sondern auch mediale Reputation, Rechtssicherheit und Kosten. So können wir zielgerichtet und effektiv auf Ihre Bedürfnisse und die der Veranstaltung eingehen. Das schont nicht nur Ihr Budget sondern vereinfacht auch die Implantierung der Konzeption in ein bestehendes Veranstaltungskonzept.
Bei uns erhalten Sie nicht nur "geht" und "geht nicht".
Wir analysieren die Gefahren und planen hierauf Ihre Möglichkeiten, um Ihr Veranstaltungskonzept umzusetzen.
Vordenken, nicht Nachsehen mit modernsten Methoden
Im Rahmen der Konzeption wird Ihre Veranstaltung ständig einem fiktiven Stresstest unterzogen. Dieses Prozedere ist der derzeitig fortschrittlichste Ansatz und wahrscheinlich nur in unseren Sicherheitskonzepten implementiert. Hierdurch erhalten Sie genaue Einsicht in mögliche Schwachstellen auf Ihrer Veranstaltung. Aber auch die beste Vorbereitung zur Abarbeitung von allen denkbaren Schadenseintritten in unterschiedlichster Schwellenstufe. Dies befähigt Sie, auf Ihrer Veranstaltung ständig der Lage Voraus zu sein und Maßnahmen ressourcenschonend und kostengünstig einzusetzen.