Für Veranstaltungen, Events und Versammlungsstätten
Unterweisung & Unterrichtung
Unterweisungen und Unterrichtungen sind gesetzlich verbindlich. Diese durchzuführen ist nicht nur fair gegenüber Ihren Mitarbeitern und Mitverantwortlichen, sondern sichert auch die Qualität Ihrer Veranstaltung. Denn nur wer weiß, was er wann und wie zu tun hat, kann dies auch in Ihrem Sinne umsetzen.
AnfrageOhne klare Linie, keine Veranstaltung
Als Veranstalter und Betreiber sind Sie rechtlich verpflichtet, Ihre Mitarbeiter, Mitwirkende und Teilnehmer über Gefahren und Notfallmaßnahmen zu unterrichten – z.B. den Standbetreiber über Maßnahmen zum Sichern seines Standes bei Unwetter, den Ordnungsdienst über seine Tätigkeiten und Befugnisse oder Ihre Mitarbeiter über Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsabläufe. Dabei ist es, wie bei vielen anderen Dingen, dass Informationen an den Personenkreis angepasst werden müssen.
Wir führen die notwendigen Unterweisungen und Unterrichtungen durch und dokumentieren diese für Sie.
Wir bieten Ihnen:
Bewertung
Wir bewerten für Sie, welche Unterweisungen durchzuführen sind und in welchen Umfang diese zu erfolgen haben.
Beratung
Wir beraten Sie zur Verantwortungsüberwälzung und den Maßnahmen zur Unterweisung.
Umsetzung
Auf Wunsch führen wir die notwendigen Unterweisungen durch und dokumentieren diese gerichtsfest.
Analyse
Wir analysieren Ihre vorhandenen Unterweisungen und optimieren diese wenn notwendig.
