einfach, unkompliziert, effektiv
Bestuhlungsplan für Stadthalle & Gemeindehalle
Werten Sie Ihre Stadt- und Festhalle mit optimal entworfenen Bestuhlungspläne auf. Vom Entwurf bis zur Genehmigung.

Nutzen Sie die optimale Beratung
- Ob Neuerstellung oder Modernisierung, Sie bekommen alles aus einer Hand
- Beratung und Optimierung von Bestuhlungsarten, holen Sie das Beste aus Ihren Raum heraus
- Von der Beratung, Erstellung mit modernsten CAD-Systemen bis zur Genehmigung, wir kümmern uns darum
Nutzen Sie unseren inkludierten Service und erhalten Sie Ihre Bestuhlungspläne kostengünstig und schnell aus einer Hand.

Erhebung aus eingern Kundenbefragung 2019
Weitere Leistungen rund um Stadt- und Gemeindehallen
Sonderbestuhlungspläne für Corona-Schutzkonzpet
- Darstellung der notwendigen Abstände
- Abgestimmt auf Ihr Hygienekonzept
- Übernahme der Einreichung und Genehmigung
Bestuhlungsplan für Ihre Stadthalle oder Gemeindehalle
Bestuhlungspläne sind zwingend und verpflichtend für alle Stadthallen, die der Versammlungsstättenverordnung (VSTättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen, zu erstellen. Hierzu zählen Konferenzgebäude, Konzerthallen, Sportstätten, Mehrzweckhallen, Theater, aber auch zum Beispiel ein Restaurant. Auch bei einer Änderung auf Grund von Abstandsregeln im Kontext Corona, sind Änderungen im Bestuhlungsplan zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bestuhlungspläne sind der Nachweis für den Betreiber, wie viele Plätze für Besucher je Veranstaltung und Art genehmigt sind. Die Erstellung von Bestuhlungsplänen liegt in der Verantwortung des Betreibers. Sie werden den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt, wobei die Anzahl der genehmigten Besucherplätze nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht verändert werden darf.
Hierzu mehr Informationen in der Muster-Versammlungsstätten Verordnung