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Bestuhlungsplan für Stadthalle & Gemeindehalle

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Beratungsbüro für Veranstaltungssicherheit |
Zufriedenheit
4.4/5

Erhebung aus eingern Kundenbefragung 2019

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Sonderbestuhlungspläne für Corona-Schutzkonzpet

Was ist ein Bestuhlungsplan?

Bestuhlungsplan für Ihre Stadthalle oder Gemeindehalle

Bestuhlungspläne sind zwingend und verpflichtend für alle Stadthallen, die der Versammlungsstättenverordnung (VSTättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen, zu erstellen. Hierzu zählen Konferenzgebäude, Konzerthallen, Sportstätten, Mehrzweckhallen, Theater, aber auch zum Beispiel ein Restaurant. Auch bei einer Änderung auf Grund von Abstandsregeln im Kontext Corona, sind Änderungen im Bestuhlungsplan zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bestuhlungspläne sind der Nachweis für den Betreiber, wie viele Plätze für Besucher je Veranstaltung und Art genehmigt sind. Die Erstellung von Bestuhlungsplänen liegt in der Verantwortung des Betreibers. Sie werden den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt, wobei die Anzahl der genehmigten Besucherplätze nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht verändert werden darf.

Hierzu mehr Informationen in der Muster-Versammlungsstätten Verordnung