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Verantwortlichkeit für Versammlungsstätten

Besonders bei Versammlungsstätten ist die Frage, wer für welche Maßnahme verantwortlich ist, penibel in den einzelnen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Hier ist auch aufgeführt, wer welche Entscheidung treffen muss. Oft kommt es erst im Nachhinein zu rechtlichen Fragen. Nutzen Sie unsere fundierte Beratung, um bereits im Vorfeld eine Antwort auf diese Fragen zu haben.